Die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft ist eine strukturell andere als die der “Ausländerkriminalität”. Gewalt als gesetzwidrig muss vor dem Gesetz gemessen werden, und da gilt der rechtsstaatliche Gleichheitsgrundsatz. Insofern richtet sich die Forderung nach Abschiebung krimineller Ausländer gegen den Rechtsstaat. Die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft aber berührt den Rechtsstaat unmittelbar, da ein rechtlicher Loyalitätskonflikt zwischen den Staatsbürgerschaften ein und der selben Person denkbar (und oft auch Realität) ist. Das sollte man nicht derart undifferenziert in einen Topf rühren wie hier.
Die Art, wie Koch fremdenfeindliche Vorstellungen im letzten Wahlkampf für sich zu nutzen versucht hat, war allerdings unter aller Sau.